Outsourcing in der Sozialverwaltung und Sozialdatenschutz.

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Baden-Baden

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ZLB: 2003/1640

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DI

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Abstract

Beginnend mit einer Darstellung der rechtlichen Gebote zum und Verboten des Outsourcing in der öffentlichen Verwaltung und der Ergänzung um die Besonderheiten des Outsourcing in der Sozialverwaltung wird der Sozialdatenschutz in den Mittelpunkt der Untersuchung gestellt. Schwerpunkt ist die Beantwortung der Frage, inwieweit bereits für die Outsourcingentscheidung eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit aufgrund eines Eingriffs in Datenschutzrechte bei der anschließenden Outsourcingdurchführung eine Ermächtigung notwendig wird und inwieweit das Sozialrecht solche Ermächtigungen bietet. Dazu wird das Outsourcing in die datenschutzrechtlichen Kategorien der Funktionsübertragung und des Verarbeitens und Nutzens von Daten im Auftrag eingeordnet. goj/difu

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191 S.

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Frankfurter Studien zum Datenschutz; 23