Entwicklungstendenzen der Eingriffsregelung.

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Berlin

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ZLB: 2003/394

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DI

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Abstract

Die Eingriffsregelung wurde vor mehr als 25 Jahren in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt. Dieses Instrument vereint eine Strategie der Prävention und Folgenbewältigung bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Der Eingriffsregelung liegt das Prinzip zu Grunde, dass diejenigen, die einen Schaden an Natur und Landschaft verursachen in die Pflicht genommen werden, diesen möglichst gering zu halten und schließlich auszugleichen. Wie hat sich dieses Instrument entwickelt? Gibt es gesetzliche oder untergesetzliche Vorläufer für die Eingriffsregelung? Was waren die Grundmotive, die zur Einführung der Eingriffsregelung führten? Welche Erwartungen wurden an dieses Instrument geknüpft? Wie wurde versucht den Gesetzesauftrag in die Praxis umzusetzen? Welche Schwierigkeiten traten und treten im Vollzug der Eingriffsregelung auf? Welche gegenwärtigen Entwicklungstendenzen sind zu beobachten? Erst aus der gesamten Geschichte der Eingriffsregelung kann beurteilt werden, ob jüngere Tendenzen noch mit den Grundintentionen des Instrumentes vereinbar sind. In einer Zeit in der die Begehrlichkeiten an der Eingriffsregelung wachsen, gewinnt eine historische Betrachtung an Bedeutung. Der Band legt eine Zwischenbilanz der Entwicklung der Einriffsregelung vor. goj/difu

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VI, 145 S.

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Landschaftsentwicklung und Umweltforschung; 120