Eigensicherung und Recht. Eine Untersuchung einschlägiger Rechtsgrundlagen der Eigensicherung unter Berücksichtigung der Situation in anderen europäischen Staaten. Abschlussbericht über die wesentlichen Erhebungsergebnisse.
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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ZLB: 2003/555
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RE
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Abstract
Im Jahre 2000 rückten acht tödliche Angriffe auf Polizeibeamte das Thema Eigensicherung im Polizeidienst in das Zentrum der Aufmerksamkeit von Polizei, Politik und Forschung. Eine Reihe von Maßnahmen wurde eingeleitet, um den Schutz und die Reaktionsmöglichkeiten von Polizeibeamten bei Angriffen zu verbessern. Als Ergänzung dieser Maßnahmen sowie anderer Forschungen wurde im BKA ein Projekt initiiert, um die rechtlichen Aspekte der Eigensicherung von Polizeibeamten zu untersuchen. Eigensicherung und Recht sind zwei Themen, die in der Polizeiwissenschaft nur selten unmittelbar miteinander verknüpft werden. Vielmehr existieren sie als unterschiedliche Disziplinen nebeneinander. Dies gilt für die polizeiliche Ausbildung, in der das Eingriffsrecht durch den Rechtslehrer im theoretischen Unterricht, die Eigensicherung hingegen im praktischen Training durch den Einsatztrainer vermittelt werden. Aber auch in der Gesetzes- und Vorschriftenlage, einschließlich der jeweiligen Fachliteratur, herrscht strikte Trennung. Der Polizeibeamte muss daher nicht nur beides beherrschen, er muss es in der Eigensicherungssituation auch als Einheit anwenden. Frage ist, welche eigensichernde Handlung in einer bestimmten Situation rechtmäßig ist. Ungeklärte Auslegungsmöglichkeiten von Tatbestandsmerkmalen, sehr komplexe Gesetzesformulierungen, ein Mangel an höchstrichterlicher Rechtsprechung und aus polizeipraktischer Sicht fehlende Eingriffsmöglichkeiten treffen auf Aus- und Fortbildungsdefizite und den psychologischen Faktor "Mensch". Von ihm wird in einer Verteidigungssituation häufig verlangt, sich anders zu verhalten, als es ihm sein Instinkt vorgibt. All dies führt zu der Frage, ob die Rechtsgrundlagen der Eigensicherung den Anforderungen an Praktikabilität, Eindeutigkeit und Beherrschbarkeit genügen. Eine Befragung von Polizeivollzugsbeamten, Einsatztrainern und Rechtslehrern zeigt Problemsituationen aber auch Lösungsmöglichkeiten. difu
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XVII, 185 S.
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Polizei + Forschung; 19