Nationale Justiz und Europäisches Privatrecht.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 2003/372

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RE

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Abstract

Seit Mitte der achtziger Jahre haben sich die Gesetzgebungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft beschleunigt und zunehmend in zentrale Bereiche des Privatrechts verlagert. Bei der Neubekanntmachung des Bürgerlichen Gesetzbuches sind in der Fußnote nicht weniger als 13 Richtlinien aufgezählt, die in der zentralen zivilrechtlichen Kodifikation umgesetzt worden sind. Mit der "Mitteilung über europäisches Vertragsrecht" (KOM [2001] 398 endg.) deutet die Kommission an, dass die Europäisierung des Privatrechts fortschreiten wird. Dies stellt die Organisation der Zivilgerichtsbarkeit in allen Mitgliedstaaten vor neue Probleme. Die nationale Justiz wird sich immer stärker als Teil einer gesamteuropäischen Gerichtsbarkeit verstehen müssen. Die bislang geschlossenen Gerichtshierarchien in den Mitgliedstaaten werden sich zueinander öffnen und zugleich auch Mitverantwortung dafür übernehmen müssen, dass europäische Rechtsakte in einem europäischen Sinne ausgelegt werden. Das Buch soll diesen Prozess beschreiben und auf seine prozessualen, materiellrechtlichen und methodischen Implikationen hinweisen. difu

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VII, 41 S.

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C. F. Müller. Wissenschaft
Schriftenreihe Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe; 252