TA Luft. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. 2. überarb. Aufl.

Rehm
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2002

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Rehm

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München

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ZLB: 2002/3308

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RE

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Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) konkretisiert Anforderungen zur Luftreinhaltung, denen die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nachkommen müssen. Sie ist damit von ganz erheblicher Bedeutung für das Genehmigungsverfahren bei einer Neuerrichtung und einer wesentlichen Änderung einer solchen Anlage und für die Sanierung einer bestehenden Anlage. Betroffen von der Neuregelung sind damit Betreiber im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich. Obwohl die TA Luft eine Verwaltungsvorschrift ist und damit eine unmittelbare Bedeutung nur für Behörden hat, ist sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ebenfalls weitgehend verbindlich für Betreiber und Gerichte. Die TA Luft ist auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen; sie gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Broschüre enthält den Text der TA Luft einschließlich der amtlichen Begründung; die wesentlichen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit dem Katalog der unter die TA Luft fallenden Anlagen; eine Einführung in das Recht der für genehmigungsbedürftige Anlagen wichtigen Vorschriften und Begrifflichkeiten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und eine Einführung in die TA Luft. difu

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V, 312 S.

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