Kompetenz des Bundes zur Umsetzung europäischer Richtlinien im Sachbereich des Wasserhaushalts nach Art. 75 I 1 Nr. 4 GG. Dargestellt am Beispiel der Kommunalabwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie.

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DE

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Aachen

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ZLB: 2002/2938

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Zusammenfassung

Die Gesamtheit der Probleme bei einer Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie, IVU-Richtlinie und UVP-Änderungsrichtlinie sowie die Schwierigkeiten bei der Schaffung eines bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuches und die unter kompetenziellen Gesichtspunkten komplizierte Implementation der Wasserrahmenrichtlinie führen zu der Frage, ob die gegenwärtige Konzeption einer 1994 in Kraft getretenen 42. Verfassungsänderung nur noch "kupierten" Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für den Wasserhaushalt gem. Art. 75 I 1 Nr. 4, II GG überhaupt in der Lage ist, den heutigen und künftigen supranationalen (sowie rechtspolitischen) Erfordernissen gerecht zu werden. Anknüpfend an diese Fragestellung geht die Arbeit den Ursachen für die Umsetzungsprobleme und die Umsetzungsdefizite auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit europäischen Gewässerschutzrichtlinien vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Zuweisung von Normsetzungsbefugnissen im Wasserhaushaltsrecht (Art. 75 I 1 Nr. 4 GG) genauer nach. Dabei werden die Vorgaben der deutschen und der europäischen Rechtsordnung für die innerstaatliche Umsetzung gemeinschaftlicher Richtlinien im Bereich der Wasserwirtschaft ermittelt. Anschließend zeigen die Ausführungen am Beispiel der Kommunalabwasserrichtlinie sowie der jüngst erlassenen Wasserrahmenrichtlinie die Konsequenzen der gegenwärtigen Gesetzgebungskompetenzverteilung im Wasserhaushaltsrecht für die Implementation gewässerschützender Richtlinien in die deutsche Rechtsordnung auf. Dabei werden einerseits die Zuständigkeit von Bund und Ländern hinsichtlich einer Transformation (einzelner) wasserwirtschaftlicher Normen der ausgewählten EG-Maßnahmen behandelt, andererseits die speziell aus dieser ggf. gesplitteten Zuweisung der Umsetzungsbefugnisse tatsächlich entstandenen oder potenziell erwachsenden Friktionen und Defizite bei der Richtlinienintegration erörtert. goj/difu

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XIX, 326 S.

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