Pädagogigsche Freiheit als Rechtsbegriff. Personales Handeln in der öffentlichen Verwaltung.

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/2944

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DI

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Abstract

Die Formel von der Pädagogischen Freiheit kennzeichnet die besondere Verbindung, die Unterricht und Erziehung mit den Grundbedingungen eines öffentlichen Schulwesens eingehen. Die Untersuchung begreift sie ausdrücklich als Rechtsbegriff. Dabei geht der Autor von der besonderen gesetzlichen Fassung des Lehrerstatus aus und weist nach, dass dessen Substanz dort schon vorausgesetzt wird. Sie bildet sich bereits aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Schule. Der Autor stellt dar, dass bisherige individuell-grundrechtliche Begründungsversuche grundsätzlich fehlgehen. Er fasst die Pädagogische Freiheit als elementaren Bestandteil der konkreten Unterrichtssituation auf. Ihr Schutz dient der freiheitlichen Verpflichtung des staatlichen Erziehungsauftrags. Der Autor schlägt angesichts der Konzepte demokratischer Legitimation und gerichtlicher Rechtskontrolle hierfür den Begriff der Funktionsfreiheit vor. difu

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271 S.

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Augsburger Rechtsstudien; 31