Das neue Bundeskinderschutzgesetz - Aufbruch zum Risiko- und Fehlermanagement im Kinderschutz unter Federführung der Jugendämter?!

Luchterhand
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Luchterhand

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Neuwied

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0022-5940

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Abstract

Im Zuge einer Verschiebung im Verhältnis von Familie und Staat ist es in den letzten Jahren (weltweit) zu einer programmatischen fachlichen Umstellung gekommen - von einer reaktiven Devianzkontrolle hin zu prospektiver (Zukunft öffnender) sozialisatorischer Entwicklungsförderung von Kindern - (vgl. Gilbert/Parton/Skivenes 2011); sie spiegelt sich auch im neuen Bundeskinderschutzgesetz wider. Damit gewinnen Frühe Hilfen, Qualitäts­entwicklung, Risiko- und Fehlermanagement - als Führungsaufgabe und Fachpraxis - insbesondere in der Kern-Organisation der Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendamt, zunehmend an Bedeutung. Der Beitrag widmet sich der Frage, inwieweit das neue Bundeskinderschutzgesetz zum Auf- und Ausbau von Risiko- und Fehlermanagement im Kinderschutz unter Federführung der Jugendämter beitragen kann.

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Jugendhilfe

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Nr. 3

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S. 131-138

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