Kindesschutz durch Inobhutnahme.

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Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

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Abstract

Die Zahl in Obhut genommener Kinder und Jugendlicher nahm insgesamt in den letzten sechs Jahren um mehr als 30 % zu. Obgleich die Inobhutnahme auch weiterhin überwiegend eine Schutzmaßnahme für Jugendliche ist, meldet das Statistische Bundesamt einen deutlichen Anstieg der in Obhut genommenen Säuglinge und Kleinkinder, ebenso der Drei- bis Zehnjährigen. Mit der stärkeren Sensibilisierung für den Schutzbedarf jüngerer Kinder betreffen Inobhutnahmen und die vorläufige Unterbringung zunehmend also auch Kinder im Vor- und Grundschulalter. Für ihre Betreuung stellt sich eine zweifache Aufgabe. Die Kinder brauchen erstens gerade in der seelisch sehr belastenden Übergangsphase eine zugewandte und hoch qualifizierte Betreuung, bis die Rückführung zu den Eltern oder aber eine dauerhafte Unterbringung im Heim oder einer Pflegefamilie erfolgt.

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 1

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S. 236-243

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