Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a Abs. 2 SGB VIII in einem kooperativen Kinderschutz.

Bundesanzeiger
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Köln

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1861-6631

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ZLB: 4-Zs 526

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Abstract

Die fachliche Entwicklung im Kinderschutz seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII nimmt zunehmend und parallel zur individuellen Qualifizierung der einzelnen Akteure das Funktionieren des gesamten "Systems Kinderschutz" in den Blick. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt den Erfahrungen aus der Praxis geschuldet, in der eine Fokussierung auf die Abschätzung von Gefährdungsmerkmalen im Leben des betroffenen Kindes und seiner Familie im Gesamtprozess der Risikoabschätzung nicht hinreichend erscheint, um wirksame Hilfen zur Gefährdungsabwendung zu installieren.

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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

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Nr. 1

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S. 12-16

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