Mobilisierung und Aufbereitung ehemals militärisch genutzter Flächen.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Die Mobilisierung und Aufbereitung der ehemals militärisch genutzten Flächen erweisen sich als schwieriger und meist langwieriger Prozeß. Die Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften befassen sich aufgrund ihres Dienstleistungsangebots auch mit der Konversion und unterstützen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Länder und private Auftraggeber. Die ehemals militärisch genutzten Flächen können für die Stadtentwicklung i.d.R. über die Bauleitplanung oder in Form des besonderen Städtebaurechts als städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen oder städtebauliche Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden. Bei der Anwendung des besonderen Städtebaurechts müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In Einzelfällen ist die förmliche Festlegung entbehrlich, ohne daß auf die finanziellen Vorteile, die das besondere Städtebaurecht den Gemeinden bietet, verzichtet werden muß (Als-ob-Maßnahmen). Bei der Mobilisierung der Flächen im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens räumt der Bund für bestimmte Nutzungen Verbilligungsmöglichkeiten ein, die er allerdings ab 1996 sukzessive abbauen will. Als ein konkretes Beispiel wird das Vorgehen der Niedersächsischen Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH -NILEG- sowie das Zusammenspiel mit der Stadt und weiteren Partnern bei der Mobilisierung der Zietenkaserne in Göttingen für die Stadtentwicklung ausführlich dargestellt. - (n.Verf.)
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Nr.1/2
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S.49-59