Arbeitshilfe zur kommunalen Umsetzung der UTeilnahmeDatVO. Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen.

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DE

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Münster

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Zusammenfassung

Die Verordnung konkretisiert ein Meldeverfahren zwischen den Ärztinnen und Ärzten, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), den Meldebehörden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Erfolgt z. B. innerhalb einer gewissen Frist keine Früherkennungsuntersuchung, informiert das LIGA den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt prüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat eine "ad-hoc-Arbeitsgruppe" mit Vertreterinnen und Vertretern aus 8 Kreisen, 4 kreisfreien Städten sowie 11 kreisangehörigen Gemeinden gegründet, die ein Bearbeitungsverfahren für diese neue Aufgabe der Jugendämter entwickelt hat. In dieser Gruppe wurde diese Arbeitshilfe für die örtliche Praxis erarbeitet.

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51 S.

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