Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG) - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts.

Gieseking
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Bielefeld

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Seit 1.1.2008 ist das UÄndG in Kraft. Das Unterhaltsrecht erfährt damit weitreichende Änderungen: Künftige wie auch bestehende Unterhaltsverhältnisse (komplizierte Übergangsregelungen!) bedürfen einer völlig neuen Wertung. Es gelten umfangreiche Neuerungen, insbesondere - Verschärfung der Eigenverantwortung: stärkere Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit / Beschränkung des Unterhalts nach Höhe und Zeit - Stärkung des Kindeswohls: Änderung der Rangfolge im Mangelfall / Bestimmung eines Mindestunterhalts, § 1612a BGB - Vereinfachung: z.B. Definition Mindestunterhalt mj. Kinder / Verrechnung Kindergeld- Neufassung: z.B. § 1579 BGB (Härteklausel), § 1615l BGB. difu

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XXIX, 331 S.

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