Vertragsverweigerung gegenüber ausländischen Mietinteressenten. Das EU-Recht und das gescheiterte deutsche Antidiskriminierungsgesetz.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508
BBR: Z 508
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Abstract
Ausländer sehen sich nicht selten Vermietern gegenüber, die grundsätzlich nicht an Ausländer vermieten oder welche lieber nicht an Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse vermieten wollen. Dargestellt werden die Vorgaben der Antirassismusrichtlinie (Richtlinie 2000/43/EG) sowie das vom Bundestag in der Plenarsitzung vom 17. Juni 2005 gut geheissene Antidiskriminierungsgesetz (ADG-Entwurf), das durch die Neuwahlen hinfällig geworden ist. Die Antirassismusrichtlinie ist wenig präzis abgefasst. Es ist nach wie vor offen, welche Eigenschaften ausländischer Mietinteressenten ihre Ablehnung rechtfertigen und welche ökonomischen und anderen Interessen die Vermieter verfolgen dürfen. Der deutsche Gesetzgeber muss sich entscheiden, ob er der Richtlinie bei der Formulierung folgt und damit viele Fragen offen lässt, oder ob er versucht, Klarheit zu schaffen. difu
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 1
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S. 12-17