Empfehlungen für den Einsatz entwicklungsorientierter Instrumente zur Liegenschaftspolitik der Länder Brandenburg und Berlin.
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Date
1994
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DE
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Köln
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0034-0111
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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378
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Abstract
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und der Entscheidung für die Bundeshauptstadt Berlin sind für diese Stadt, ihr wiedergewonnenenes regionales Umfeld und das Land Brandenburg vorausschauend strategische Entwicklungskonzepte zu entwickeln. Dazu gehört zwingend eine operativ schlagkräftig ausgestattete, öffentliche Liegenschaftsorganisation. Daher wird empfohlen, daß der für öffentliche Zwecke nicht direkt genutzte fiskalische Grundbesitz des Bundes, der Länder und der Kommunen in beiden Ländern in rechtsfähige Sondervermögen eingebracht wird. Diese sollten in einer Art Holding Brandenburgisch-Berliner Landvermögen (Landerschließungsfond Brandenburg-Berlin, Stiftung Landespflege) zusammengefaßt werden, um ein koordiniertes Handeln sicherzustellen. Sie handeln unabhängig von den öffentlichen Haushalten nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und sind vermögenserhaltend zu führen. - (Verf.)
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Raumforschung und Raumordnung
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Nr.1
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S.55-61