Der Familienlastenausgleich oder Familiengerechte Ausgestaltung der Alterssicherung und der Einkommensbesteuerung.

Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre

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Konstanz

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ZLB: 2004/1453

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RE
DI

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Abstract

Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Familie in ihrer heutigen Gestalt, als Produkt gravierender wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen seit der Industrialisierung und als funktionsbewährte Institution eines rechtsstaatlichen Sozialstaates im verfassungsrechtlichen Wandel unverzichtbar auf soziale Ausgleichmaßnahmen in Gestalt eines Familienlastenausgleichs angewiesen ist. Die Familie erbringt durch Erziehung von Kindern unverzichtbare Leistungen für den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Der Begriff Humanvermögen bringt den Gegenstand dieser Leistung zum Ausdruck. Im Rahmen der Untersuchung ist das Hauptaugenmerk auf die Familienfreiheit gerichtet, die im Familieneinkommen ihren materiellen Ausdruck findet. Dieses Familieneinkommen und damit auch die Familienfreiheit wird im Wesentlichen durch die Ausgestaltung des Einkommensteuerrecht und des Sozialversicherungsrechts geprägt. Für die Bereiche des Einkommensteuerrechts und der Gesetzlichen Rentenversicherung versucht die Arbeit herauszustellen, dass die als Familienlastenausgleich deklarierten Maßnahmen weder einen Familienlastenausgleich schaffen, noch geeignet sind, die Altervorsorgekapazität der Familien aufzufangen. Verfassungsrechtlich geboten ist die Integration Kinder erziehender Personen in das System der sozialen Alterssicherung. sg/difu

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280 S.

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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 201