Sozialbericht 2005.

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DE

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Weinstadt

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ZLB: CDROM Zs 223

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CD

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Zusammenfassung

Diese Fortschreibung des im Jahr 2000 erstmals vorgelegten Sozialberichts zeigt Veränderungen und Entwicklungen auf, die sich in vielen Arbeitsbereichen des Amts für Jugend, Familie und Soziales ergeben. Nach Einführung des Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 endete die Berechnung und Auszahlung der finanziellen Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz durch die Stadt. Seit diesem Zeitpunkt können erwerbsfähige Hilfe Suchende ihre Leistungen für den Lebensunterhalt von der Arbeitsgemeinschaft für den Rems-Murr-Kreis bei der Arbeitsagentur Waiblingen beziehen. Für die Grundsicherung bei Krankheit und im Alter und die Hilfen in besonderen Lebenslagen ist das Landratsamt zuständig. Doch es gibt weiterhin Beratungsangebote vor Ort: psychosoziale Beratung im Rahmen des allgemeinen Sozialdienstes, die Schuldnerberatung oder eine Anlaufstelle, bei der Fragen zu den komplizierten Anträgen geklärt werden können. Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten bieten sich auch bei der Einführung von Zusatzjobs. Ende des Jahres wird das Kinderhaus im Neubaugebiet Halde IV seinen Betrieb aufnehmen. Erstmals wird die Stadt Weinstadt dort in größerem Umfang Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige anbieten. Parallel zur Betreuung in Kindergärten setzt die Stadt zukünftig verstärkt auf die Tagespflege. Kinderhaus und Ausbau der Tagespflege sind neben der Weichenstellung für die Ganztagesschule Beispiele für ein familienfreundliches Weinstadt, die in ein lokales Bündnis für Familie eingebracht werden können. difu

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52 S., Anh.

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