Zur Problematik von Nationalparks und Biosphärenreservaten unter besonderer Berücksichtigung des Harzes.

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DE

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378

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Abstract

Nachdem die ehemalige DDR-Übergangsregierung kurz vor ihrer Auflösung im September 1990 die Einrichtung von fünf Nationalparks und sechs Biosphärenreservaten beschlossen hatte, ist auch in den westlichen Ländern die Mitte der 70er Jahre geführte Nationalparkdiskussion neu belebt worden. So wurde in jüngster Zeit für den Nordschwarzwald und den niedersächsischen Harz die Ausweisung großräumiger Nationalparks gefordert, obwohl es sich in beiden Fällen um stark vom Menschen veränderte Gebiete handelt. Am Beispiel des Harzes wird dargelegt, daß die vorgesehene Fläche von rd. 16.000 ha bei weitem nicht den internationalen Kriterien der Legaldefinition des Bundesnaturschutzgesetzes entspricht. Nur knapp die Hälfte dieser Fläche könnte im Hochharz zusammen mit dem in Sachsen-Anhalt im Brockenbereich bestehenden Nationalpark zu einem gemeinsamen Schutzgebiet ausgewiesen werden. Sinnvoller wäre die Bildung eines "Biosphärenreservates" im Sinne der UNESCO, in dem "sanfte" Nutzungen grundsätzlich möglich sind. Abschließend folgt eine Gegenüberstellung der gegenwärtig im Bundesgebiet vorhandenen Nationalparks und Biosphärenreservate. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.6

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S.370-376

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