Verbände zwischen Markt und Staat aus finanzwissenschaftlicher Sicht.
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DE
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Münster
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ZLB: 4-2006/748
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FO
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Zusammenfassung
Der "Dritte Sektor" wird zunehmend aber (auch) rechtlich abgegrenzt. Danach umfasst er Verbände, deren Basis das Vereinsrecht und die Spezialgesetzgebungen für öffentlich-rechtliche Institutionen sind. In dieser Abgrenzung sind reine Marktprozesse ebenso aus der Betrachtung ausgeschlossen wie die Tätigkeiten der unmittelbaren Verwaltung der Gebietskörperschaften. Untersucht werden somit Verbände "zwischen" Markt und Staat. Durchmustert man die Literatur zum so definierten "Dritten Sektor", fällt auf, dass kaum thematisiert wird, welche Aufgaben die Verbände in diesem Sektor aus ordnungspolitischer Sicht verrichten und wie sie organisiert sein sollten. Allenfalls wird gesagt, dass sie irgendwie Marktversagen und/oder Staatsversagen ausgleichen sollen; aber nicht ausgeführt, warum dies erforderlich ist und wie der Ausgleich erfolgen soll. Außerdem findet man in der überwiegend soziologischen und politologischen Literatur keine Strukturierung des Sektors vor, die in ökonomisch überzeugender Weise mit den zu verrichtenden Aufgaben verknüpft ist. Diese Forschungslücke füllen zu helfen, ist das Ziel des Beitrags. Er soll zeigen, dass man den "Dritten Sektor" mit Hilfe weniger Klassifikationsfragen so strukturieren kann, dass deutlich wird, welche Aufgaben die dort beheimateten Verbände aus ordnungsökonomischer Sicht übernehmen sollten und welche Verhaltensmaximen und Rechtsformen angemessen erscheinen. oc/difu
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27 S.
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Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge; 371