Das subjektive Recht im Energie-Regulierungsverwaltungsrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Die Entwicklung des Regulierungsverwaltungsrechts schreitet rasant voran, seitdem auch die Energieversorgung diesem Regime zugeordnet worden ist. Dabei droht ein schleichender Perspektivenwechsel, der vom einzelnen privat agierenden Rechtssubjekt als Adressat des Verwaltungshandelns weg- und zu einem Netzwerk von Regulierten und Regulierern, koordiniert von einer Zentralbehörde im Dienste des Gemeinwohls hinführt. Der Beitrag zielt daher auf die Revitalisierung des subjektiven Rechts, freilich unter den veränderten Bedingungen des Regulierungsverwaltungsrechts. Dieses Anliegen ist nicht zuletzt im Hinblick darauf wichtig, dass die Zuordnung der Rechtsschutzbegehren zu den Oberlandesgerichten zwar eine rasche und hochkompetente Juridiktion verspricht, aber nicht automatisch die Orientierung im unsicher gewordenen Koordinatensystem des materiellen Verwaltungsrechts erwarten lässt. Der unmittelbare Gegenstand der Überlegungen ist das am 13.7.2005 in Kraft getretene grundlegend reformierte Energiewirtschaftsgesetz. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 5

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S. 269-277

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