Das System der Netzentgeltregulierung in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Die Energierechtsreform 2005 hat für die Elektrizitäts- wie für die Gaswirtschaft das Prinzip des regulierten Netzzugangs anstelle des zuvor gültigen verhandelten Netzzugangs eingeführt. Von zentraler Bedeutung im Rahmen der staatlichen Regulierung sind Vorgaben für die Preisbildung. Sie haben eine doppelte Funktion: einerseits Preisbildungsrecht für die Unternehmen im Sinne einer Beschränkung der unternehmerischen Freiheit hinsichtlich der Preispolitik und andererseits die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die staatliche Entgeltregulierung. Dabei kennt das neue Energierecht drei grundsätzlich voneinander zu unterscheidende Preisbildungs- und Entgeltregulierungsmethoden: Das Modell einer kostenorientierten Preisbildung, ergänzt um Aspekte des Vergleichsmarktprinzips im Sinne einer Einbeziehung der Kosten, Einzelentgelte und Gesamterlöse vergleichbarer Netzbetreiber, weiter das zukünftig noch durch eine Rechtsverordnung zu verfeinernde Konzept einer Anreizregulierung sowie schließlich ein reines Vergleichsmarktmodell durch Gegenüberstellung von Preisen verschiedener Anbieter. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen rechtlichen und ordnungspolitischen Hintergründe der Preisbildungsverfahren und stellt ihr Konkurrenzverhältnis dar. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 4

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S. 197-211

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