Die Weiterentwicklung des internationalen Klimaschutzregimes.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls müssen die vereinbarten Verpflichtungen der Industriestaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen in konkrete Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kyoto-Mechanismen und insbesondere der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung fordern eine weltweite Kooperation zum nachhaltigen Schutz des Klimas im Dienst künftiger Generationen. Gleichzeitig muss das internationale Klimaschutzregime in internationalen Verhandlungen weiterentwickelt werden. Maßstab für die weiteren Verhandlungen ist das bereits in der Klimarahmenkonvention vereinbarte Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, das nach Schadensverantwortlichkeit und Schutzfähigkeit unterscheidet und durch die in dieser Unterscheidung angelegte Dynamik den Weg für künftige Schutzvereinbarungen vorzeichnet. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 24
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S. 1552-1562