Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und der Harmonierungsprozess auf EU-Ebene.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

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Abstract

Im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat Deutschland die rechtlichen und verwaltungsmäßigen Vorgaben für eine ganzheitliche Bewirtschaftung aller Flüsse von der Quelle bis zur Mündung geschaffen. Als erster Schritt für die bis zum Jahre 2009 zu erstellenden Maßnahmen hatten die Mitgliedstaaten bis zum März 2005 die Bestandsaufnahme aller Gewässer abzuschließen. Zum ersten Mal wurden in Deutschland alle Belastungen der in Wasserkörper unterteilten Oberflächengewässer und der Grundwasserkörper bewertet. Unsicherheiten in der Bewertung sind bis Ende 2006 mit zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen auszuräumen. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme zeigt, dass in Deutschland zahlreiche Gewässerstrecken in der Struktur erheblich verändert, ein ebenfalls großer Teil der Gewässer mit Nährstoffen überlastet und ein kleiner Teil mit unerwünschten Schadstoffen noch übermäßig belastet ist. Wenn erhebliche Belastungen aus punktuellen Abwassereinleitungen beseitigt sind, sollte vorrangiges Ziel der bis zum Jahre 2012 abzuschließenden Verbesserungsmaßnahmen die Wiederherstellung einer möglichst weitgehenden Naturbelassenheit der Gewässer sein. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 11

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S. 510-515

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