Mietleerstand als Erlöschungsgrund für Baugenehmingungen? Zur Wirksamkeit von Baugenehmigungen bei mehrjähriger Nutzungsunterbrechung.

Schlamann, Hans/Ruttloff, Marc
Heymann
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Datum

2012

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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 61
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Nach den Bestimmungen der Landesbauordnungen erlischt eine Baugenehmigung, wenn nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist - in den meisten Ländern von drei Jahren - nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wird. Für die bloße Unterbrechung einer genehmigten Nutzung eines Baugrundstücks - beispielsweise wegen Mietleerstandes einer Gewerbeimmobilie - existiert keine ausdrückliche entsprechende Bestimmung. Einige Baubehörden stellen jedoch die Nutzungsunterbrechung einer nicht ausgeübten Baugenehmigung gleich. Entgegen dieser Auffassung unterliegen vorübergehende Nutzungsunterbrechungen hingegen nur den allgemeinen Maßstäben des § 43 Abs. 2 VwVfG. Ein Erlöschen der Baugenehmigung kann nach diesen Voraussetzungen nur bei einer erkennbar dauerhaften Nutzungsaufgabe oder -änderung angenommen werden.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 14

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 869-873

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen