Dividenden und Zinsen bei Wohnungsbaugenossenschaften. Hinweise zum Besteuerungsverfahren.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 501/10a
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RE
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Abstract
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde der Kapitalertragsteuerabzug bei Genossenschaftsdividenden neu geregelt. Seit dem 01.01.2012 haben Genossenschaften bei Dividendenzahlungen keinen Steuerabzug mehr vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Genossenschaft vom Mitglied eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder ein in ausreichender Höhe erteilter Freistellungsauftrag vorgelegt wird. Die bisherigen Erstattungsverfahren - sowohl das Sammelantragsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern als auch das vereinfachte Erstattungsverfahren für Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung - gehören damit der Vergangenheit an. Der Aufbau Information 132 ist gegenüber der Vorgängerversion unverändert. Zunächst werden die Grundlagen des Kapitalertragsteuerabzugs dargestellt. Es folgen Erläuterungen zu den Besonderheiten, die gelten, wenn von den Mitgliedern bzw. Sparern Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungs-Bescheinigungen eingereicht werden, bis hin zu Ausführungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen - unterlegt mit entsprechenden Beispielen. Neu aufgenommen wurde ein kurzer Überblick zu Dividenden- und Zinszahlungen an Steuerausländer.
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64 S.
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GdW Information; 132