Mobilfunkstandort Bundesrepublik. Laufzeitverlängerung - neue Standorte.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508
BBR: Z 508
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Abstract
Bei Mietverträgen für Mobilfunkbasisstationen der älteren Generation beginnt die Laufzeit der Mietdauer abzulaufen. Die Anbieter sind bemüht, nicht nur die Mietverträge zu verlängern, sondern auch die technische Ausstattung zu verstärken. Dies geschieht z.T. ohne vorherige Information der Grundstückseigentümer oder der Baubehörden. Die zwichenzeitliche Abschaffung der Genehmigungspflicht für Masten wird durch die baden-württembergische Landesregierung erwogen, wieder aufzuheben. Ein anderes Problem stellen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter des mit einer Anlage bestückten Gebäudes un den jeweiligen Mietern im Gebäude (Stichwort: Elektrosmog durch Mobilfunkanlagen und mietrechtliche Auswirkungen).
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Journal
Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 6
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S. 305-306