Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage? Mengenangaben im Einheitspreis- oder Pauschalvertrag.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Sind Mengenangaben des Auftraggebers beim Pauschalvertrag verbindlich oder nicht? Die Frage lässt sich nicht "pauschal" beantworten. Die Frage lässt sich nicht allein anhand des Wortlauts beantworten; notwendig ist die Berücksichtigung der Struktur des Vertrags. Die VOB Teile A und B kennt Einheitspreisverträge und Pauschalverträge; auch wenn das BGB diese Vertragstypen expressis verbis nicht erwähnt, gelten die Strukturüberlegungen auch dort.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 275-278

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