Das Verbot der Altersdiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht.

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Tübingen

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ZLB: R 385/289

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DI

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Abstract

Die Arbeit befasst sich zunächst ausführlich mit den europarechtlichen Grundlagen des Verbots der Altersdiskriminierung, insbesondere mit der Richtlinie 2000/78/EG und zeigt, in welcher konkreten Form sich die Vorgaben der Richtlinie auf das deutsche Arbeitsrecht, auf einzelne Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses, auswirken werden. Anschließend wird beleuchtet, auf welche Weise das die Richtlinie 2000/78/EG umsetzende deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen gedenkt, und wie die künftig anstehenden bzw. bereits erfolgten Umbrüche im deutschen Arbeitsrecht hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung dargestellt werden. Im Rahmen der Darstellungen wird darüber hinaus wiederholt ein Blick auf das US-amerikanische Recht erfolgen. In den USA ist die Problematik des Themas "Altersdiskriminierung" wesentlich früher erkannt worden, als dies in Europa und speziell in Deutschland der Fall war. Mit dem Age Discrimination in Employment Act (ADEA) wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits im Jahre 1967 ein Regelwerk geschaffen, das Diskriminierungen aufgrund des Alters im Arbeitsleben verhindern und sanktionieren sollte.

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XXX, 537 S.

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