Notwendige Folgemaßnahmen in der Fachplanung.

Gaentzsch, Günter
Heymann
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Date

2012

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Publisher

Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Deutschland ist ein dicht besiedeltes Land mit einem dichten Netz von Straßen aller Art, Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Bundesautobahnen. Andere Netze öffentlicher Infrastrukturen kommen hinzu, Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Wasserstraßen, Telekommunikations- und Energieleitungen. Da ist es an der Tagesordnung, dass Änderungen im Netz zu Folgeänderungen an anderen Anlagen im Netz führen, im eigenen Netz oder in einem anderen Netz. Rechtliche Probleme entstehen vor allem, wenn es sich um unterschiedliche Vorhabenträger handelt und - erst recht - wenn unterschiedliche Behörden für die rechtsverbindliche Feststellung der jeweiligen Anlagenplanung originär zuständig sind. Zwar hat jeder Vorhabenträger und Planungsträger auf die Anlagen und die Planungen des anderen Rücksicht zu nehmen. Vieles kann durch Abstimmung schon im Vorfeld der Planung und im Verfahren der Planfeststellung oder der Bauleitplanung im Rahmen der Behördenbeteiligung geklärt und jeweils eigenverantwortlich entschieden werden. Je zahlreicher die Berührungspunkte und die Schnittstellen sind, umso schwieriger wird aber die gebotene Abstimmung.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 3

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S. 129-134

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