Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen - vorbeugendes Instrumentarium gegen Wettbewerbsverstöße.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Weder das Kartellrecht noch das Vergaberecht, geregelt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Haushaltsrecht des Bundes und der Länder, sind in der Lage, im Vorhinein Verstößen gegen den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu begegnen. Der Aufsatz zeigt, dass das in der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen geregelte Preisrecht sich als modernes, auf die soziale Marktwirtschaft zugeschnittenes Instrumentarium darstellt, welches dazu dienen kann, Schaden vom öffentlichen Auftraggeber und damit vom Steuerzahler infolge wettbewerbswidrigen Verhaltens bei der öffentlichen Auftragsvergabe abzuwehren. ist schon ein Schaden entstanden, bietet das Preisrecht zusätzlich die Möglichkeit, diesen zu beziffern und damit gegenüber dem Verursacher geltend machen zu können.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 12
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S. 720-724