Wenn Bürger begehren: Bilanz und Ausblick nach 16 Jahren Bürgerbeteiligung.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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RE

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Abstract

Noch unter dem Eindruck von Stuttgart 21 werden die Auswirkungen des Aufbegehrens von Bürgern auf unsere rechtsstaatliche Kultur in den Blick genommen. In einem Vortrag vor der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein im Mai 2011 in Regensburg wird die Frage gestellt, fährt die Praktizierung von Stuttgart 21 unseren Rechtsstaat auf ein Abstellgleis? Im Anschluss an eine Bilanz von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern zeigt der Beitrag, welche Konsequenzen Politik, Verwaltung und Wirtschaft aus Stuttgart 21 ziehen sollten, um die 3. Welle bürgerschaftlichen Aufbegehrens zu einer Chance für unsere Demokratie werden zu lassen. Der Vortragsstil wurde beibehalten.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 22

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S. 681-686

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