Europäische Luftreinhalteplanung - zur zweiten Phase der Implementation.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Seit Erlass der Richtlinie über Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sind 15 Jahre vergangen, 2008 wurde sie durch die neue Luftqualitätsrichtlinie ersetzt. Trotz des europäischen Diktums zum "Anspruch auf Planerstellung" bleibt die Implementation der europäischen Luftreinhalteplanung schwierig, Stichwort: "Umweltzonen vor Gericht". Der Beitrag stellt die neueren Konflikte, welche die Umsetzung in Deutschland prägen, vor. Ihre rechtliche Bearbeitung führt zu ersten Ansätzen einer Umweltqualitätsplanfehlerlehre. Zugleich verdeutlichen sie die Mehrebenenverfangenheit der Planung, an der nicht zuletzt die Verwaltungen vor Ort leiden.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 6
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S. 283-296