Möglichkeiten staatlicher Einwirkungen auf die Bekleidung der Schüler. Zur Rechtmäßigkeit von Schuluniformkonzepten und Kleiderordnungen an öffentlichen Schulen.

Bosse, Marcel
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Datum

2010

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Bonn

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ZLB: R 447/222

Dokumenttyp (zusätzl.)

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RE

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Zusammenfassung

Im ersten Teil steht - quasi als "große Lösung" der durch Kleidung ausgelösten Konflikte im Schulalltag, etwa der Gruppendruck durch Marken- und Modewettbewerb, kleidungsbedingte persönliche Auffälligkeiten im Schulalltag - die Einführung einheitlicher Schulkleidung im Zentrum. Für die Schuluniformeinführung kommen zwei Modelle in Betracht: Zum einen die verpflichtende und zum anderen die freiwillige Schuluniformeinführung. Im Rahmen der Grundrechtsprüfung werden empirische Fachstudien zum Thema Schulkleidung und deren Wirkung auf das soziale Verhalten der Schüler ausgewertet und verarbeitet. Praxisrelevant sind zudem die rechtlichen Probleme, die sich angesichts der grundsätzlich gewährleisteten Lernmittelfreiheit im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für die Schulkleidung stellen. Die Arbeit widmet sich dann dem, heute in deutschen Schulen vereinzelt bereits anzutreffenden und im nordrhein-westfälischen Schulgesetz sogar ausdrücklich vorgesehenen Modell der freiwilligen Einführung einheitlicher Schulkleidung. Außerdem wird untersucht, in wie weit der Staat "Kleiderordnungen" als weitere Alternative zur Lösung der aufgezeigten Konflikte erlassen könnte. Neben der Vereinbarkeit dieser - im Gegensatz zur Schuluniformeinführung - "kleinen Lösung" mit dem Bestimmtheitsgebot sowie den Grundrechten der Schüler wird geklärt, auf welcher Normebene derartige Kleidervorschriften angesiedelt werden müssten. Ein Blick in die derzeit herrschende (Schul-)Praxis zeigt, dass dress codes in die jeweiligen Haus- bzw. Schulordnungen aufgenommen wurden. Auch wird geklärt, ob ein pauschales Verbot - gleich, ob auf der Ebene eines Gesetzes oder auf der Ebene einer Schul- oder Hausordnung - bestimmter Kleidungsstücke ohne konkrete Gefährdung der schulischen Ordnung bzw. des Schulfriedens überhaupt verhältnismäßig ist.

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

VI, 189 S.

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