Vergaberecht und staatliche (Grundstücks-)Verkäufe.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Mit seiner Entscheidung vom 25. 3. 2010 in der Sache "Müller/Stadt Wildeshausen" hat der EuGH festgestellt, dass weder die Ausübung von Planungshoheit noch die Verpflichtung zur Durchführung privatnütziger Vorhaben den Tatbestand eines "öffentlichen Bauauftrags" erfüllen. Vergaberechtlich relevant bleiben jedoch Nebenabreden in Kaufverträgen, die sich - und sei es nur teilweise - auf Leistungen, beziehen, an welchen ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse des öffentlichen Grundstücksverkäufers besteht. Das Urteil hat außerdem die Diskussion darüber weiter entfacht, welchen Bindungen die öffentlichen Hände bei reinen Veräußerungsvorgängen unterliegen.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 1
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S. 9-17