Verfassungsschutz im föderalen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2010/1798
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DI
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Abstract
Die Arbeit setzt mit einer Begriffsbestimmung des materiellen und administrativen Verfassungsschutzes ein, ehe sie den Werdegang von der vorkonstitutionellen Geheimpolizei zum demokratisch legitimierten und parlamentarisch kontrollierten administrativen Verfassungsschutz nachzeichnet. Die weiteren Schritte der Arbeit betreffen das verfassungsrechtliche Gebot der wehrhaften Demokratie, die föderale Ausprägung der bundesstaatlichen Ordnung, die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes im föderalen, bundesstaatlichen Gefüge, die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie die Abgrenzung zum (polizeilichen) Staatsschutz im bundesstaatlichen Gefüge. Der Autor arbeitet dann die Stärken, Schwächen und Mängel des föderal organisierten Verfassungsschutzes heraus und untersucht Lösungsmöglichkeiten wie die Neugliederung der Länder zu ähnlich leistungsstarken Gebietskörperschaften, die Übertragung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz auf den Bund, die Einrichtungdes BfV als schlichte Zentralstelle, die Optimierung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit bei unveränderten Strukturen oder die Konzentration des behördlichen Verfassungsschutzes der Länder.
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XXIV, 219 S.