Fingierte Rechtsdurchsetzung? Zum (sukzessiven) Abschied von der Eröffnungskontrolle.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Nationale Verwaltungsreformen und europäische Vorgaben, wie etwa die Dienstleistungsrichtlinie, verändern den Modus der Verwaltungskontrolle und damit die Durchsetzung des öffentlichen Rechts. Neben der Verschiebung in privatrechtliche Durchsetzungskonstellationen sind Tendenzen von der präventiven zur repressiven Kontrolle erkennbar. Dies muss nicht nur in rechtsdogmatischer Hinsicht, sondern insbesondere auch mit Blick auf die Vollzugsrealität der Verwaltungen diskutiert werden. Erfahrungen aus dem Baurecht ermöglichen eine erste Bilanz der rechtsgebietsübergreifenden Tendenzen sowie Thesen zu deren Folgen für die Rechtsdurchsetzung.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 1

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S. 1-10

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