Der Rechtsweg im Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Dass der in einem öffentlichen Auftragsvergabeverfahren unterlegene Bieter auch unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte einen Anspruch auf Primärrechtsschutz hat, ist mittlerweile weitgehend anerkannt. Die gleichwohl umstrittene Frage, vor welcher Gerichtsbarkeit dieser Rechtsschutz stattfinden soll, beantwortete das Bundesverwaltungsgericht am 2. Mai 2007 zugunsten des Zivilrechtswegs. Der Beitrag erörtert, weshalb im Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich besser der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein sollte. Dies gewährt dem Bieter nicht zuletzt den von Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz und enthebt von der Aufgabe, den zivilgerichtlichen Rechtsschutz öffentlich-rechtlich zu modifizieren.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 24

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S. 1005-1013

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