Haftung bei fehlerhaftem Brandschutz. Der Planer in der Verantwortung.
Bauverlag
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Bauverlag
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DE
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Gütersloh
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ZLB: 4-Zs 6753-Beil.
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RE
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Abstract
Seit der Veränderung bei der förmlichen Baugenehmigung tragen Planer und Fachplaner die volle Haftung für Planungsfehler beim Brandschutz und die daraus resultierenden Schäden. Sie sollten daher eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen sowie der technischen Vorschriften und Richtlinien haben, denen die Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten unterliegt. Bei Personen- und Sachschäden, die durch mangelnde Planung, Koordinierung oder Objektüberwachung hinsichtlich des Brandschutzes hervorgerufen werden, kann der Planer auf verschiedenen Wegen zur Verantwortung gezogen werden.
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Facility-Management, Beil. BS Brandschutz
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Nr. 5, Beil. 2
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S. 24-26