Stand der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg.
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DE
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Köln
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0034-0111
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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378
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Abstract
Trotz z.T. erheblicher anfänglicher Dissense ist es den beiden Ländern inzwischen gelungen, in den grundsätzlichen Fragen der Landesplanung und Raumordnung mit der Einigung auf das Konzept der dezentralen Konzentration einen weitgehenden Konsens zu erreichen. In dieser Phase haben die kurzfristig geschaffenen informellen Gremien und Prozeduren auf Regierungs- und Verwaltungsebene offenbar hinreichend funktioniert. Dem entspricht die Situation im Bereich des nunmehr anstehenden Aufbaus der erforderlichen gemeinsamen Institutionen zur Konkretisierung und Realisierung dieses Konsenses noch nicht. Ein besonders deutliches und dringlich zu beseitigendes Defizit ergibt sich im Bereich des engeren Verflechtungsraums Brandenburg/Berlin. Die vor allem von Brandenburg forcierte Entscheidung, für diesen Raum einen gemeinsamen, durch Staatsvertrag zu beschließenden Landesentwicklungsplan aufzustellen, kann allein die dringlichen örtlichen Abstimmungsprobleme ebensowenig lösen wie die vom BauGB vorgeschriebene interkommunale Abstimmung. Angesichts des Zuschnitts der Regionalen Planungsgemeinschaften erscheint es daher geboten, die im Eckpunkte-Bericht als konsensfähig bezeichnete Einrichtung eines Berlin-brandenburgischen kommunalen Verbandes für diesen Raum zügig zu realisieren. - (n.Verf.)
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Raumforschung und Raumordnung
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Nr.2/3
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S.106-111