Pflegestützpunkte: Anforderungen an die Pflegeberatung und das Case Management.
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DE
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Saarbrücken
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ZLB: 4-2010/916
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DI
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Abstract
Im ersten Teil werden die Anforderungen an die Pflegeberatung und an das Case Management eines Pflegestützpunktes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) herausgearbeitet. Zum besseren Begriffsverständnis wird zunächst Beratung von Therapie abgegrenzt und es werden etablierte Beratungskonzepte und Beratungsmodelle der sozial-pflegerischen Beratung vorgestellt, die handlungsleitend für eine Pflegeberatung sein könnten. Für die Umsetzung der Pflegeberatung sieht das PfWG das Konzept des Fallmanagements/Case Managements vor. Definitionen, Grundfunktionen und der Case Management- Prozess werden dargestellt. Analysiert wird, welches Kompetenzprofil Case Manager benötigen, welche organisatorischen Voraussetzungen für die Implementierung von Case Management vorgehalten werden sollen und wie die Qualität der Dienstleistung entwickelt und sichergestellt werden kann, wie die praktische Umsetzung von Case Management in den Pflegestützpunkten gelingen kann und welche Faktoren den Erfolg der praktischen Arbeit entscheidend beeinflussen. Im zweiten Teil geht es um Netzwerkarbeit, die ein wesentlicher Bestandteil von Case Management auf der Systemebene und damit auch eine institutionelle Pflichtaufgabe der Pflegestützpunkte ist. Da bereits bestehende Beratungsstellen zur Vermeidung von Doppelstrukturen zu Pflegestützpunkten ausgebaut werden sollen, werden im Rahmen der Arbeit die bestehenden saarländischen Beratungseinrichtungen untersucht. Es wird dargestellt, welche sozialpflegerischen und sozialrechtlichen Beratungsleistungen bereits angeboten werden und ob die Beratungsstellen zur Nutzung von Synergieeffekten mit den Pflegestützpunkten vernetzt werden können. Es werden die Ergebnisse einer postalischen Befragung saarländischer Beratungsstellen zu Strukturdaten, Beratungsinhalten und Finanzierung vorgestellt sowie das Spektrum und die Schnittstellen abgebildet.
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132 S.
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