Lärmbonus bei der Bahn? Ist die Besserstellung der Bahn im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern noch gerechtfertigt?
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DE
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Dessau-Roßlau
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1862-4804
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FO
EDOC
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Abstract
Die Sichtung der Literatur lässt folgende Schlussfolgerungen zu: Die Festlegung des Schienenbonus auf der Grundlage von breit angelegten sozialwissenschaftlichen Studien aus den Jahren 1978 und 1983 wurde durch Studien aus dem Jahr 2001 im wesentlichen bestätigt. Die Ergebnisse decken einen umfangreichen akustischen Pegelbereich und sozialwissenschaftlichen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt ab. Durch die politische Setzung eines Schienenbonus auf 5 dB(A) wurde eine fachlich mögliche Differenzierung zugunsten einer einfachen Handhabung in der Praxis beschlossen. Zum Teilaspekt der Schlafstörungen wurden Laborstudien durchgeführt mit dem Ergebnis, dass bei gleichem Vorbeifahrtpegel die gemessenen Schlafstörungen durch Eisenbahnlärm höher sind als bei Straßenverkehrslärm oder Fluglärm. Die im Labor dargebotenen Lärmszenarien waren jedoch nicht realistisch, so dass eine Übertragung der Ergebnisse ggf. in eine neue Regelung zum Schienenbonus nicht geeignet erscheint. Forschungsdefizite in Hinblick auf den Schienenbonus wurden vor allem hinsichtlich der Bewertung des Nachtschlafes, des tageszeitlichen Veränderungen in der Belästigung insbesondere abends sowie in besonderen akustischen Situationen (erhöhter Güterzuganteil, Hochgeschwindigkeitsstrecken) festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass aufgrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen in der Verkehrszusammensetzung und im Freizeitverhalten der Bevölkerung eine Differenzierung in der Anwendung des Schienenbonus vorgenommen werden muss. Zur Festlegung eines differenzierten Schienenbonus in Abhängigkeit der oben genannten Randbedingungen wurden Untersuchungsskizzen ausgearbeitet.
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65 S., Anh.
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Texte; 23/2010