Bilanzierung von Klimaschutzprojekten nach IFRS. Clean Development Mechanism und Joint Implementation unter dem Protokoll von Kyoto.
Eul
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Eul
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Lohmar
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2010/707
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Seit dem 1.1.2005 sind deutsche Unternehmen bestimmter Sektoren bei Emission von CO2 durch das Protokoll von Kyoto und die hieraus abgeleiteten Richtlinien und Gesetze verpflichtet, Emissionsrechte an die Deutsche Emissionshandelsstelle abzugeben. Diese Abgabeverpflichtung kann u.a. durch projektbasierte Emissionszertifikate erfüllt werden, die von Unternehmen im Rahmen der Teilnahme an mehrjährigen Klimaschutzprojekten unter den Regelungen des (CDM) oder der Joint Implementation (JI) von den Vereinten Nationen erworben werden können. Diese Projekte, die die Einsparung von Treibhausgasen zum Ziel haben, gehen mit einem erheblichen Kapitalbedarf in der Phase ihrer Errichtung und einer nachgelagerten mehrjährigen Ausstellung von Emissionszertifikaten einher. Eine ausführliche Anleitung zur Bilanzierung dieser Sachverhalte nach IFRS besteht gegenwärtig nicht. Dies nimmt der Auto zum Anlass, mit seiner Arbeit die Grundlage für eine solche bilanzielle Behandlung im Jahresabschluss nach IFRS herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck analysiert er detailliert die einschlägigen Vorschriften der Projektteilnahme vor dem Hintergrund der relevanten Regelungen der IFRS bezüglich der Bilanzierungsbereiche Klassifizierung, Ansatz und Bewertung. Hierbei identifiziert er die wesentlichen Determinanten, die die Bilanzierung bestimmen und geht auf die sachgerechte Ausfüllung bestehender Ermessensspielräume ein.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXIII, 279 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung; 22