Straßen- und Wegerecht: Ungeliebte Altkleidercontainer.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Der Beitrag zeigt die wesentlichen Konfliktpunkte zwischen Betreibern und Kommunen im Umgang mit der Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 BayStrWG am Beispiel von Altkleidersammelcontainern auf. Gemeinden zeigen häufig kein Interesse an (weiteren) Containern und lehnen Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vorschnell und mit rechtlich zweifelhafter, d.h. ermessensfehlerhafter Begründung ab. Auf die Interessenlage der Antragsteller wird kaum eingegangen, obgleich die Rechtsprechung eine umfassende Interessenabwägung verlangt. Die gegenläufigen Interessenlagen von Betreiber und Kommune werden gegenübergestellt, die häufigsten Probleme skizziert und Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aufgezeigt.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 4
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S. 102-104