Grenzen der Harmonisierung nationaler Nachweisverfahren für die Bauwerke.

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Bonn

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1868-0097

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Abstract

Die europäische Harmonisierung betrifft neben Bauprodukten (BPR) auch Bauwerke (Eurocode). Die Eurocodes wurden 2007 vom Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation - CEN) veröffentlicht und werden nach Fertigstellung der nationalen Parameter in den EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde untersucht, wie sich dieses Konzept in Deutschland auswirken würde und wo gegebenenfalls nationale Bestimmungen weiterentwickelt werden könnten. Zusammenfassend kann europäische Harmonisierung technischer Regelwerke nicht nur für Bauprodukte, sondern auch für Bauwerke als ein Abschluss nationaler Initiativen verstanden werden. Die Initiative geht aber immer vom Markt aus und entsteht aus dem Zusammenspiel zwischen globalem wirtschaftlichem Streben der Industrie nach großer Aktionsfreiheit und nationalen Ordnungsinteressen der Bauaufsichten, um öffentliche Sicherheit durch Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Ein wesentliches Merkmal einer wirksamen Regelung in diesem Spannungsfeld ist die Konsistenz von Bemessungs- und Produktregeln als Garant für Zuverlässigkeit, wie aufgetretene Probleme auch bei den als Vorbild geltenden Eurocodes zeigen.

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16 S., Anh. [ca. 300 S.]

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BBSR-Online Publikation; 30/2009