Die Zuständigkeit des Bundes für das Hochschulwesen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Die Zuständigkeiten im Bereich des Hochschulwesens sind durch die Föderalismusreform 2006 tiefgreifend verändert worden. Der Beitrag zeigt, dass die Kompetenzen des Bundes jedoch keinesfalls in dem Maße beschränkt wurden, wie es die Diskussionen im Rahmen der Reform vermuten lassen. Die beachtlichen Möglichkeiten des Bundes, an der Gestaltung des Hochschulwesens mitzuwirken, ergeben sich zum einen aus alten unveränderten Kompetenzen, deren Umfang nie ausgeschöpft wurde, wie etwa die Kompetenz zur Regelung der Ausbildungsbeihilfen und Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG. Zum anderen wird die Beschränkung der Gemeinschaftsaufgaben überschätzt und die Reichweite der neu eingeführten Kompetenz zur Regelung der Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse in Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG unterschätzt.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 2

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S. 84-92

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