Die Vereinbarkeit von Direktvergaben für Schienenpersonennahverkehrsleistungen mit den Grundrechten.
Heymann
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen ist nach Art. 5 Abs. 6 der EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Verordnung EG Nr. 1370/2007) zulässig, sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist. Das nationale Recht untersagt in § 15 Abs. 2 AEG die Direktvergabe nicht. Den Aufgabenträgern ist ein Ermessen eingeräumt, ob sie Schienenpersonennahverkehrsleistungen ausschreiben; Ausschreibung und Vertragsschluss ohne vorherige Ausschreibung stehen nebeneinander. Es stellt sich daher die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, Schienenpersonennahverkehrsverträge auszuschreiben, insbesondere, ob eine Nichtausschreibung eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) begründet.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 23
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Seiten
S. 1486-1495