Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Alkoholverbote für den öffentlichen Raum haben derzeit verwaltungspraktische Konjunktur. Viele Städte und Gemeinden planen den Erlass entsprechender Verbote bzw. haben ihre Pläne schon in die Wirklichkeit umgesetzt. Die Frage nach dem Warum eines Alkoholverbots auf bestimmten öffentlichen Plätzen lässt sich aus der Sicht der Verwaltung relativ einfach und schnell beantworten, Aufgrund einer - zumindest von den politischen Entscheidungsträgern empfundenen - gesteigerten Alkoholisierung fallen viele Konsumenten im Stadtbild negativ auf. Die Kommunen beklagen Ruhestörungen und Pöbeleien seitens alkoholisierter Menschen. Viele Ordnungsbehörden haben daher dem öffentlichen Alkoholkonsum den Kampf angesagt, Die Materie berührt dabei das Besondere Verwaltungsrecht auf mehreren Gebieten. Im Beitrag sollen Alkoholverbote auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht, dem Straßen-, dem Gaststätten- und dem Jugendschutzrecht hin untersucht werden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 22

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S. 1424-1430

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