Die Abwehr von Risiken gentechnischer Freisetzungen.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Technikrecht verfolgt ambivalente Ziele. Es soll Chancen technischer Innovation eröffnen und begleiten, aber auch Technikrisiken rechtlich beherrschbar machen. Referenzgebiet für die Abwehr von Technikrisiken durch Drittbetroffene ist das Gentechnikrecht. Bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (sog. GVO) kollidieren technische Nutzungs- und Forschungsinteressen unmittelbar mit Abschirmungsinteressen potenziell betroffener Nachbarn. Solche Konflikte können sich in unterschiedlichen verwaltungsprozessualen Konstellationen entladen: Ein Betroffener verlangt von der zuständigen Behörde ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber dem Betreiber einer gentechnischen Freisetzung; ein Nachbar ficht die Genehmigung einer Freisetzung an bzw. setzt sich gegen Freisetzungen der öffentlichen Hand (z.B. Hochschulen, Ressortforschung) mit Unterlassungsbegehren zur Wehr. Nicht zuletzt neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen geben Anlass, einige Grundprobleme in diesem Kontext genauer zu beleuchten.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 413-421

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