Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII).
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Berlin
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ZLB: 2009/1590
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Abstract
Der Anspruch auf Sozialhilfe hängt davon ab, dass eigenes Einkommen zum Einsatz gebracht und Vermögen in dem nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht geschützten Umfang verwertet wird. Das gilt auch für das Einkommen und Vermögen derjenigen, die mit der nachfragenden Person in einer "Einsatzgemeinschaft" zusammen leben. Die Bestimmungen über das, was bei Leistungen nach dem SGB XII als einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen ist und vom Vermögen verschont bleibt, sind kompliziert. Wie die Vorschriften nach der fachlichen Überzeugung des Deutschen Vereins zur Anwendung gebracht werden sollen, ist in den Empfehlungen zusammengestellt. Sie sind als Arbeitshilfe für die Träger der Sozialhilfe konzipiert. Sie können dort ganz oder teilweise in Richtlinien/Weisungen für die Sachbearbeitung übernommen werden. Zugleich sind die Empfehlungen, die einen wesentlichen Bereich des fürsorgerechtlichen Nachrangprinzips behandeln, eine Informationsquelle für alle, die eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Betracht ziehen müssen. Eingehend behandelt wird die Umsetzung der Ende 2006 in das Gesetz eingefügten Vorschrift des § 92a SGB XII zum Einsatz des gemeinsamen Einkommens bei Partnern, von denen der eine die gemeinsame Wohnung beibehält, nachdem der andere, z.B. wegen erforderlicher Hilfe zur Pflege, in eine stationäre Einrichtung aufgenommen worden ist und dort von der Hilfe zur Pflege nicht umfasste Leistungen zum Lebensunterhalt erhält.
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73 S.
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Empfehlungen und Stellungnahmen; 3