Betriebsbedingte Kündigung nach Betriebsübergang - Neue Probleme des § 613 a Abs. 6 BGB.
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2009/1554
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DI
RE
RE
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Abstract
Die Untersuchung zeigt, dass das BAG unter der geltenden Rechtslage der Beschränkung der Sozialauswahlgründe auf die Merkmale "Dauer der Betriebszugehörigkeit", "Lebensalter", "Unterhaltspflichten" und "Schwerbehinderung" seine bislang vertretene Auffassung, wonach auch die den Widerspruch gegen einen Betriebsübergang tragenden Gründe bei der Sozialauswahl berücksichtigungsfähig sind, zu Recht aufgegeben hat. Allerdings ergibt sich ein Korrektiv, indem eine Rechtsmissbrauchskontrolle gem. § 162 BGB bei Rüge der fehlerhaften Sozialauswahl durch den widersprechenden Arbeitnehmer stattzufinden hat.
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XX, 196 S.